Testament

Haben Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht in einem Testament oder in einem Erbvertrag festgehalten, wird Ihr Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Ihren Verwandten und dem Ehegatten verteilt.

Aber entspricht dies auch voll und ganz Ihren eigenen Wünschen?

Wollen Sie unliebsame Überraschungen ausschließen, sollten Sie ein Testament machen. Wie man das macht und was bei einem Erbfall zu beachten ist, sagt Ihnen die unten verlinkte Broschüre.

testament_broschuere

Erben und Vererben

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz